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Haben Praktikanten Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben Praktikanten Anspruch auf Lohnfortzahlung? Praktikanten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da sie in der Regel keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind. Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung. In solchen Fällen kann eine Lohnfortzahlung vorgesehen sein. Es ist daher wichtig, den individuellen Praktikumsvertrag und die geltenden Gesetze zu prüfen, um sicherzustellen, ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. In jedem Fall sollten Praktikanten ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um Missverständnisse zu vermeiden. **
Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Rentenstatus des Rentners und den Bedingungen seines Arbeitsvertrags. In der Regel haben Rentner keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie bereits Rente beziehen und nicht mehr aktiv im Arbeitsleben stehen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn der Rentner noch in einem Arbeitsverhältnis steht und die entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind. Es ist daher ratsam, sich mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle zu beraten, um Klarheit über die individuellen Ansprüche zu erhalten. **
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Ich. Du. Inklusion. - Wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft | Zustand: Neu & original versiegelt
Ich. Du. Inklusion. - Wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft
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Fischer, Erika: Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitgesetz , Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit zum Schutz der Gesundheit. Für einen effektiven Schutz muss die Arbeitszeit aber auch vollständig erfasst werden. Die Rechtsprechung legt den Arbeitgebern bereits eine entsprechende Verpflichtung auf, der Gesetzgeber muss nachziehen. Der neue Basiskommentar erläutert die aktuelle Rechtslage. Zugleich verändern Homeoffice und mobile Arbeit das Verständnis der Normalarbeitszeit. Flexibilisierung ist gewünscht. Im Spannungsfeld zwischen notwendiger Regulierung und zeitgemäßer Flexibilisierung geben die Autorinnen klare Orientierung. Die Schwerpunkte der Neuauflage: • Tägliche Höchstarbeitszeit • Arbeitszeiterfassung • Zulässigkeit von Überstunden • Ausgleich für geleistete Mehrarbeit • Arbeitszeit bei mobiler Arbeit und Homeoffice • Ruhepausen und Ruhezeiten • Verteilung der Arbeitszeit über den Tag Die Autorinnen: Erika Fischer, Silvia Mittländer, Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Arbeitshilfen für den Betriebsrat
Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 119.00 € | Versand*: 0 € -
BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
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Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung? Lohnfortzahlung ist in der Regel für Arbeitnehmer vorgesehen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesetzlich festgelegten Gründen arbeitsunfähig sind. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren, um sicherzustellen, dass man im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. **
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Wie lange Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wie lange hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer in der Regel sein volles Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen kann der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung abweichen. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall über die geltenden Regelungen zu informieren. **
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Wann Anspruch auf Elternzeit?
Wann Anspruch auf Elternzeit? Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Beide Elternteile können Elternzeit nehmen, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate alleine nehmen kann. Um Elternzeit zu beantragen, müssen die Eltern ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen im Voraus schriftlich informieren. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitsplatz bleibt jedoch erhalten. **
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Hat ein Werkstudent Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Hat ein Werkstudent Anspruch auf Lohnfortzahlung? Werkstudenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie in der Regel nur einen Werkstudentenvertrag haben und somit nicht als reguläre Arbeitnehmer gelten. Allerdings kann es je nach Vertrag und Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Werkstudenten individuelle Regelungen geben. Es ist daher ratsam, den Arbeitsvertrag und die geltenden Gesetze zu prüfen, um sicherzustellen, ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Im Zweifelsfall sollte man sich an den Arbeitgeber oder an eine rechtliche Beratungsstelle wenden. **
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung? Geringfügig Beschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings können sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie länger als vier Wochen ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Es ist daher wichtig, den individuellen Arbeitsvertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen, um sicherzustellen, ob geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. In jedem Fall empfiehlt es sich, im Krankheitsfall frühzeitig mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. **
Wann entsteht neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird. In der Regel muss die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Danach kann je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse bestehen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informiert, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen zu können. **
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Sterben mit Anspruch?
Sterben mit Anspruch? , Der Sammelband möchte eine Leerstelle in den Debatten um Sterbehilfe und assistierten Suizid bearbeiten, die von juristischen, medizinischen, theologischen und praktisch-ethischen Perspektiven dominiert werden. Eine liberale Institutionalisierung assistierter Suizide ist seit dem Urteil des BVerfG von 2020 in greifbarer Nähe. Die darin berührten existentiellen Fragen der Bestimmung und Gestaltung guten Lebens und Sterbens fordern eine demokratische Gesellschaft zur politischen Selbstverständigung heraus. Käme es nicht historisch und sozialtheoretisch informierten Stimmen zu, den historischen Umbruch kritisch auf Begriffe zu bringen, um für eine emanzipatorische Perspektive zu streiten? Ein Gesprächsversuch in sechs Beiträgen. Mit Beiträgen von Simon Duncker, PD Dr. Stefanie Graefe, Dr. Robin Iltzsche, Prof. Dr. Thomas Macho, Dr. Angelika Pillen und Dr. Nina Streeck. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 39.00 € | Versand*: 0 € -
Gutensohn, David: Generation Anspruch
Generation Anspruch , Ich bin 30 Jahre alt und Teil der Generation Anspruch, die Arbeit radikal hinterfragt. Wir können uns das leisten: Wenn die Babyboomer in den nächsten Jahren in Rente gehen, fehlen Deutschland mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte. Nach drei Jahren Pandemie, mitten in der Klimakrise, blicken wir anders in die Zukunft. Wir wollen nicht, dass die Arbeit bestimmt, wer wir sind. Wir wollen eine gesetzliche Viertagewoche, Sabbaticals, Elternzeiten und echte Feierabende. Und Arbeit, die Sinn ergibt. Ich habe miterlebt, wie meine Mutter sich als Pflegerin kaputtgearbeitet hat. Das kann nicht unser Ziel sein! Ja, wir sind die Generation Anspruch. Und unser Anspruch ist gerechtfertigt. Es ist nicht vermessen zu fordern, dass Arbeit Menschen glücklich macht. Arbeit, die krank macht, gehört abgeschafft. Und Bullshit-Jobs, die eine Maschine erledigen kann, soll kein Mensch machen. Das ist die Zukunft der Arbeit, und diese Zukunft ist sehr bald. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Ich. Du. Inklusion. - Wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft | Zustand: Neu & original versiegelt
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Fischer, Erika: Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitgesetz , Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit zum Schutz der Gesundheit. Für einen effektiven Schutz muss die Arbeitszeit aber auch vollständig erfasst werden. Die Rechtsprechung legt den Arbeitgebern bereits eine entsprechende Verpflichtung auf, der Gesetzgeber muss nachziehen. Der neue Basiskommentar erläutert die aktuelle Rechtslage. Zugleich verändern Homeoffice und mobile Arbeit das Verständnis der Normalarbeitszeit. Flexibilisierung ist gewünscht. Im Spannungsfeld zwischen notwendiger Regulierung und zeitgemäßer Flexibilisierung geben die Autorinnen klare Orientierung. Die Schwerpunkte der Neuauflage: • Tägliche Höchstarbeitszeit • Arbeitszeiterfassung • Zulässigkeit von Überstunden • Ausgleich für geleistete Mehrarbeit • Arbeitszeit bei mobiler Arbeit und Homeoffice • Ruhepausen und Ruhezeiten • Verteilung der Arbeitszeit über den Tag Die Autorinnen: Erika Fischer, Silvia Mittländer, Regina Steiner, Fachanwältinnen für Arbeitsrecht, Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Haben Praktikanten Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben Praktikanten Anspruch auf Lohnfortzahlung? Praktikanten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da sie in der Regel keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind. Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung. In solchen Fällen kann eine Lohnfortzahlung vorgesehen sein. Es ist daher wichtig, den individuellen Praktikumsvertrag und die geltenden Gesetze zu prüfen, um sicherzustellen, ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. In jedem Fall sollten Praktikanten ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um Missverständnisse zu vermeiden. **
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Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Rentenstatus des Rentners und den Bedingungen seines Arbeitsvertrags. In der Regel haben Rentner keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie bereits Rente beziehen und nicht mehr aktiv im Arbeitsleben stehen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn der Rentner noch in einem Arbeitsverhältnis steht und die entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind. Es ist daher ratsam, sich mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle zu beraten, um Klarheit über die individuellen Ansprüche zu erhalten. **
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Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung? Lohnfortzahlung ist in der Regel für Arbeitnehmer vorgesehen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesetzlich festgelegten Gründen arbeitsunfähig sind. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren, um sicherzustellen, dass man im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. **
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Wie lange Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wie lange hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer in der Regel sein volles Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen kann der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung abweichen. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall über die geltenden Regelungen zu informieren. **
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Arbeitshilfen für den Betriebsrat
Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. (Kraayvanger, Lisa)
Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. , The Protection against Dismissal Act (KSchG) allocates the responsibility for a personal and behavioural disruption to the employee. In practice, however, it happens that both parties to the employment contract have contributed to the disruption. This paper examines the extent to which the employee bears the risk for the employer's misconduct. The consequences of the employer's responsibility for the right of termination are analyzed. The employer's responsibility does not automatically lead to an exclusion of the right to terminate. However, the employer's responsibility can make it more difficult to pursue the right of termination. The standard for weighing interests must be modified. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230426, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht#377#, Autoren: Kraayvanger, Lisa, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 399, Themenüberschrift: BUSINESS & ECONOMICS / Business Ethics, Keyword: Kündigung; Vertragsauflösung; Interessenabwägung; Verschulden; Pflichtverletzung, Fachschema: Ethik / Unternehmensethik~Unternehmensethik~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag, Fachkategorie: Unternehmensethik und soziale Verantwortung, CSR~Arbeitsrecht: Verstöße und Strafen~Arbeitsvertragsrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Soz, Fachkategorie: Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Länge: 235, Breite: 155, Höhe: 30, Gewicht: 599, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783428588510, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
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Wann Anspruch auf Elternzeit? Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Beide Elternteile können Elternzeit nehmen, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate alleine nehmen kann. Um Elternzeit zu beantragen, müssen die Eltern ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen im Voraus schriftlich informieren. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitsplatz bleibt jedoch erhalten. **
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Hat ein Werkstudent Anspruch auf Lohnfortzahlung? Werkstudenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie in der Regel nur einen Werkstudentenvertrag haben und somit nicht als reguläre Arbeitnehmer gelten. Allerdings kann es je nach Vertrag und Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Werkstudenten individuelle Regelungen geben. Es ist daher ratsam, den Arbeitsvertrag und die geltenden Gesetze zu prüfen, um sicherzustellen, ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Im Zweifelsfall sollte man sich an den Arbeitgeber oder an eine rechtliche Beratungsstelle wenden. **
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Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung? Geringfügig Beschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings können sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie länger als vier Wochen ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Es ist daher wichtig, den individuellen Arbeitsvertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen, um sicherzustellen, ob geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. In jedem Fall empfiehlt es sich, im Krankheitsfall frühzeitig mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. **
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Wann entsteht neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird. In der Regel muss die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Danach kann je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse bestehen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informiert, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen zu können. **
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