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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wie lange Lohnfortzahlung Arbeitgeber?

    "Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dauert in der Regel bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall. In dieser Zeit wird dem Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt gezahlt, auch wenn er arbeitsunfähig ist. Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es gibt jedoch auch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge, die eine längere Lohnfortzahlung vorsehen können. Es ist daher wichtig, den eigenen Arbeitsvertrag und geltende Tarifverträge zu prüfen, um über die genauen Regelungen informiert zu sein."

  • Wann Bescheinigung Mutterschutz Arbeitgeber?

    Die Bescheinigung zum Mutterschutz vom Arbeitgeber wird üblicherweise ausgestellt, sobald die Schwangerschaft der Arbeitgeberin bekannt ist. Sie dient dazu, den Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Bescheinigung werden die voraussichtliche Dauer der Schwangerschaft, der voraussichtliche Entbindungstermin und eventuelle Beschäftigungsverbote festgehalten. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt wird, damit die werdende Mutter ihre Rechte im Mutterschutz in Anspruch nehmen kann. In Deutschland muss die Bescheinigung spätestens bis zum Beginn des Mutterschutzes vorliegen.

  • Wann Arbeitgeber über Mutterschutz informieren?

    Arbeitgeber müssen ihre schwangere Mitarbeiterin über den Mutterschutz informieren, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren. Dies dient dazu, die schwangere Mitarbeiterin über ihre Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu informieren. Es ist wichtig, dass die schwangere Mitarbeiterin frühzeitig über den Mutterschutz informiert wird, damit sie entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Arbeitgeber sollten daher proaktiv auf schwangere Mitarbeiterinnen zugehen und sie über ihre Rechte und den Mutterschutz aufklären.

  • Wann Bestätigung Elternzeit Arbeitgeber?

    Die Bestätigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber sollte in der Regel innerhalb von sieben Wochen nach Eingang des Antrags erfolgen. Es kann jedoch je nach Unternehmen und individueller Situation zu Verzögerungen kommen. Es ist wichtig, dass der Antrag auf Elternzeit fristgerecht und korrekt gestellt wird, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Falls es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Bestätigung kommt, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, dass die Bestätigung der Elternzeit schriftlich erfolgt, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe
    Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe

    Beschreibung: - Der 4-stellige Kombinationsschutz bietet freie Kombinationseinstellung. Der Kombinationscode kann beliebig oft zurückgesetzt werden, mit bis zu 10.000 verschiedenen Kombinationen. - Ausgezeichnetes Design, geeignet für Schließfächer in der Schule, Sportschränke, Zäune, Werkzeugkästen, Koffer und Schließfächer. - Kann als Passwort-Türschloss oder Schlüssel-Sicherheitsschließfach verwendet werden, langlebig und praktisch. - Ohne Schlüsselpflicht kann es Ihr Leben einfacher, sicherer und komfortabler machen. - Aufgrund seiner Wetterfestigkeit ist es auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig und sicher. Spezifikation: - Material: Zinklegierung - Für dich: Ca.. 65*29*12mm - Betriebsanleitung: - Sie können die Kombination als Ihre eigene beibehalten oder gemäß den folgenden Schritten eine neue festlegen: - 1: Lassen Sie die Zifferblätter auf der Öffnungskombination 0-0-0-0 und ziehen Sie den Bügel heraus - 2: Drehen Sie den Schäkel um 90 ° und drücken Sie ihn so weit nach unten, wie er geht. Beachten Sie jedoch vor dem Herunterdrücken des Bügels, dass die Schlüsselnut am Bügel mit der Kerbe am Schlosskörper ausgerichtet sein muss - 3: Halten Sie den Bügel gedrückt und stellen Sie die Zifferblätter auf Ihre eigene Kombination ein - 4: Lösen Sie den Bügel und kehren Sie in die reguläre Position zurück. Ihr neues Schloss öffnet sich nun mit Ihrer persönlichen Zahlenkombination - Um eine neue Kombination zurückzusetzen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1 bis 4 oben. Bitte merken Sie sich Ihre neue Kombination Paket beinhaltet: 1 Stück 16H 4-stelliges Zahlenkombinationsschloss

    Preis: 6.49 € | Versand*: 0.0 €
  • SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung
    SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung

    SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung , Machen Sie aktuell Ihre Ausbildung zum SoFa? Oder beginnen Sie gerade mit einer Weiterbildung? Bei einer Aus- oder Weiterbildung in der Sozialversicherung sind Sie mit unserem SGB KV bereits sehr gut ausgestattet. Viele der Themen im Fach- oder Berufsschulunterricht erfordern jedoch eine erweiterte Kenntnis der Sozialgesetzgebung und angrenzender Rechtsgebiete. Mit dem SGB EB KV erhalten Sie die ideale Ergänzung zu Ihrer vorhandenen Fachliteratur. Der Band enthält ausgewählte Materialien z.B. aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Ausbildungsrahmenplan für Sozialversicherungsfachangestellte. Diese Gesetzessammlung ist ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und unterstützt Sie ideal bei der Lösung komplexer Fachaufgaben. Aus dem Inhalt: Gesetze wie AktG, AO, AÜG, BBiG, BDSG, BGB, EStG, GG, GmbHG, HGB, JArbSchG, OWiG, StGB, ZPO Verordnungen wie die Ausbilder-Eignungsverordnung und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten Richtlinien wie die Lohnsteuer-Richtlinien Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte(-r) Geeignet für: Auszubildende Weiterbildende Als Ergänzung zu Ihrem SGB KV und dem SGB Taschenbuch , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 23.90 € | Versand*: 0 €
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    Preis: 15.68 € | Versand*: 0.00 €
  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren
    Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren

    Die Wahl der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist für die meisten Versicherten eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburts­tag ist eine Rück­kehr in die gesetzliche Krankenkasse für privat Versicherte, von wenigen Ausnahmen abge­sehen, ausgeschlossen. Soll ich mich trotzdem privat kranken­versichern? Wir sagen, für wen das sinn­voll ist, und in welchen Ausnahme­fällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann übernimmt Arbeitgeber Krankenversicherung?

    Die Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter, wenn diese in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers anteilig oder vollständig übernimmt. Die genauen Regelungen können je nach Land und Unternehmen variieren. In vielen Ländern ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Krankenversicherung für seine Mitarbeiter zu bezahlen. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.

  • Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?

    Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub vor Mutterschutz ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub vor Mutterschutz ablehnen? In der Regel kann ein Arbeitgeber den Urlaub einer schwangeren Mitarbeiterin vor dem Mutterschutz nicht ablehnen. Schwangere haben das Recht auf Urlaub und Erholung, um sich auf die bevorstehende Geburt vorzubereiten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz einhält und die Gesundheit der schwangeren Mitarbeiterin schützt. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, kann die schwangere Mitarbeiterin sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder an einen Anwalt wenden, um ihre Rechte durchzusetzen.

  • Was zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?

    Im Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin das Gehalt der werdenden Mutter. Dieses wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezahlt. Zudem übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung, wie beispielsweise die Kranken- und Rentenversicherung. Auch eventuelle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können während des Mutterschutzes weitergezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu erhalten, welches teilweise vom Arbeitgeber aufgestockt werden kann.

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