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Produkt zum Begriff Bonus-Leistungen:


  • Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag

    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag , AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag. Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180305, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#5#, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 71, Keyword: Besondere Leistungen; Honorar; Honorare; HOAI 2013; Leistungsbild; Leistungsbilder; Objektplanung; Objektplanungsleistungen; Planer; Planung; Planungsleistungen; Verkehrsplanung; Verkehrsführung; Gesamtverkehrsplan; Honorierung; Verkehrsuntersuchung; Verkehrssimulation; Bauvorhaben; HOAI, Region: Europa, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: X, Seitenanzahl: 71, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 238, Breite: 116, Höhe: 10, Gewicht: 158, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783887845988, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1650298

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Spring Bonus
    Spring Bonus

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  • Spooky Bonus
    Spooky Bonus

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  • Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung?

    Die Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimittel, ärztliche Konsultationen und Krankenhausaufenthalte. Zudem werden auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Rehabilitationsmaßnahmen von der Krankenversicherung abgedeckt. Je nach Versicherung können auch Leistungen wie Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden in den Leistungsumfang fallen. Es ist wichtig, die genauen Leistungen und Bedingungen der eigenen Krankenversicherung zu kennen, um im Krankheitsfall optimal versorgt zu sein.

  • Welche Leistungen umfasst die Krankenversicherung?

    Die Krankenversicherung umfasst in der Regel Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Operationen und Therapien. Auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Rehabilitationsmaßnahmen können von der Krankenversicherung abgedeckt werden. Zudem werden in vielen Fällen auch Leistungen wie Krankengeld oder Haushaltshilfe bei Krankheit gewährt. Es ist wichtig, sich über den genauen Leistungsumfang der eigenen Krankenversicherung zu informieren, da dieser je nach Anbieter und Tarif variieren kann.

  • Welche Leistungen hat die Krankenversicherung?

    Die Krankenversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Versicherten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Kostenübernahme für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und medizinische Behandlungen. Zudem werden auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Rehabilitationsmaßnahmen von der Krankenversicherung abgedeckt. Darüber hinaus können Versicherte je nach Tarif auch Leistungen wie Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, sich über den genauen Leistungsumfang der eigenen Krankenversicherung zu informieren, um im Bedarfsfall optimal versorgt zu sein.

  • Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?

    Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

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  • Bonus, 5 Farben
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  • Holiday Bonus Gold
    Holiday Bonus Gold

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  • PURLINE Halogen-Heizgerät 800W mit zwei Leistungen und niedrigem Stromverbrauch
    PURLINE Halogen-Heizgerät 800W mit zwei Leistungen und niedrigem Stromverbrauch

    Sie suchen ein einfaches, wirtschaftliches und hochwertiges Heizsystem? Purline bietet Ihnen die kompletteste Palette an Halogenheizgeräten, die mit 2 Quarzstrahlern ausgestattet sind, die sowohl im Innen- als auch im Außenbereich für eine intensive und angenehme Wärme sorgen, sowie mit der neuesten Carbon-Infrarot-Technologie. In nur wenigen Minuten genießen Sie eine angenehme Wärme ohne Zugluft oder Chemikalien, ideal für Menschen mit Atemproblemen. Das Modell HEATY QU 800 ist ein Halogenheizgerät mit niedrigem Verbrauch und ultraleiser Technologie. Er verfügt über 2 Heizstufen (400/800 W), einen rückseitigen Wärmereflektor und einen Sicherheitsschalter. Sein Design verbindet einen weißen Retro-Stil mit goldenen Akzenten mit einer großen Funktionalität und ist dank seiner Größe (LxTxH: 24x15x35 cm) und seines geringen Gewichts (1 kg) ideal für kleine Räume.

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  • Haverland NYEC-11 Tragbarer Ölradiator, einstellbar, 3 Leistungen 1000/1300/2300W
    Haverland NYEC-11 Tragbarer Ölradiator, einstellbar, 3 Leistungen 1000/1300/2300W

    HAVERLAND NYEC-11: Das Modell NYEC-11 hat 11 Heizelemente und 3 Heizleistungen 1000/1300/2300 W. Modellfarbe: Weiß. Modellfarbe: Weiß. Beschreibung: HAVERLAND NYEC - TRAGBARER ÖLSTRAHLER:Mit dem tragbaren Heizkörper NYEC können Sie die Wärme jederzeit und in jedem Raum Ihres Hauses genießen!

    Preis: 119.94 € | Versand*: 0.00 €
  • Was ist der Cuphead TP Bonus? - Was ist der Cuphead TP Bonus?

    Der Cuphead TP Bonus ist ein spezieller Bonus, den man in Cuphead erhalten kann, indem man alle Parry-Slams in einem Level erfolgreich abschließt. Dieser Bonus wird am Ende des Levels vergeben und erhöht die Gesamtpunktzahl des Spielers. Der TP Bonus steht für "Time Parry" und belohnt Spieler, die die Parry-Mechanik des Spiels gut beherrschen. Es ist eine zusätzliche Herausforderung für Spieler, um ihre Fähigkeiten zu testen und ihre Punktzahl zu verbessern.

  • Wird der Bonus versteuert?

    Wird der Bonus versteuert? Ja, in den meisten Ländern unterliegen Boni der Einkommenssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Bonus und dem Steuersatz des Empfängers. Es gibt jedoch auch Länder, in denen Boni steuerfrei sind oder bestimmte Freibeträge gelten. Es ist ratsam, sich über die steuerlichen Regelungen in dem jeweiligen Land zu informieren, um keine unerwarteten Steuernachzahlungen zu erhalten. In vielen Fällen wird der Bonus bereits vom Arbeitgeber versteuert und der Nettobetrag ausgezahlt.

  • Wann verfallen Bahn Bonus?

    Bahn Bonus-Punkte verfallen in der Regel nach drei Jahren. Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, wann die Punkte ablaufen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingelöst werden können. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, den Verfall der Punkte zu verhindern, z.B. durch regelmäßige Nutzung der BahnCard oder das Einlösen der Punkte für Prämien. Es lohnt sich, die individuellen Bedingungen des Bahn Bonus-Programms zu überprüfen, um keine Punkte zu verlieren. Wenn man unsicher ist, kann man sich auch direkt an den Bahn Kundenservice wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Wird ein Bonus versteuert?

    Ein Bonus kann unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. In Deutschland sind Boni grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Einkommenssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Bonus, dem persönlichen Steuersatz und anderen Einkünften. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Steuern auf den Bonus einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Es gibt jedoch auch steuerfreie Bonuszahlungen, wie zum Beispiel Sachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag. Es ist ratsam, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.

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