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  • SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung
    SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung

    SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung , Machen Sie aktuell Ihre Ausbildung zum SoFa? Oder beginnen Sie gerade mit einer Weiterbildung? Bei einer Aus- oder Weiterbildung in der Sozialversicherung sind Sie mit unserem SGB KV bereits sehr gut ausgestattet. Viele der Themen im Fach- oder Berufsschulunterricht erfordern jedoch eine erweiterte Kenntnis der Sozialgesetzgebung und angrenzender Rechtsgebiete. Mit dem SGB EB KV erhalten Sie die ideale Ergänzung zu Ihrer vorhandenen Fachliteratur. Der Band enthält ausgewählte Materialien z.B. aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Ausbildungsrahmenplan für Sozialversicherungsfachangestellte. Diese Gesetzessammlung ist ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und unterstützt Sie ideal bei der Lösung komplexer Fachaufgaben. Aus dem Inhalt: Gesetze wie AktG, AO, AÜG, BBiG, BDSG, BGB, EStG, GG, GmbHG, HGB, JArbSchG, OWiG, StGB, ZPO Verordnungen wie die Ausbilder-Eignungsverordnung und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten Richtlinien wie die Lohnsteuer-Richtlinien Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte(-r) Geeignet für: Auszubildende Weiterbildende Als Ergänzung zu Ihrem SGB KV und dem SGB Taschenbuch , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 23.90 € | Versand*: 0 €
  • Avery Zweckform Arbeitsvertrag - A4 - selbstdurchschreibend
    Avery Zweckform Arbeitsvertrag - A4 - selbstdurchschreibend

    Avery Zweckform - Arbeitsvertrag - A4 - selbstdurchschreibend

    Preis: 15.68 € | Versand*: 0.00 €
  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren
    Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren

    Die Wahl der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist für die meisten Versicherten eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburts­tag ist eine Rück­kehr in die gesetzliche Krankenkasse für privat Versicherte, von wenigen Ausnahmen abge­sehen, ausgeschlossen. Soll ich mich trotzdem privat kranken­versichern? Wir sagen, für wen das sinn­voll ist, und in welchen Ausnahme­fällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Arbeitsvertrag 2x2BL SD RNK 518 Geringf.Beschäftigung
    Arbeitsvertrag 2x2BL SD RNK 518 Geringf.Beschäftigung

    Arbeitsvertrag 2x2BL SD RNK 518 Geringf.Beschäftigung

    Preis: 18.22 € | Versand*: 4.75 €
  • Wird Mutterschutz in Elternzeit angerechnet?

    Wird Mutterschutz in Elternzeit angerechnet? Der Mutterschutz und die Elternzeit sind zwei verschiedene gesetzliche Regelungen. Während des Mutterschutzes erhalten Mütter einen besonderen Kündigungsschutz und bestimmte finanzielle Leistungen. Die Elternzeit hingegen dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kann von beiden Elternteilen genommen werden. In der Regel wird der Mutterschutz nicht auf die Elternzeit angerechnet, da es sich um separate Zeiträume handelt. Es ist jedoch wichtig, sich individuell beraten zu lassen, da es je nach Situation und Unternehmen unterschiedliche Regelungen geben kann.

  • Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?

    Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

  • Wann verfällt der Urlaubsanspruch in der Elternzeit?

    Der Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch während der Elternzeit. Er bleibt bestehen und kann nach der Rückkehr aus der Elternzeit genommen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Urlaub nicht unbegrenzt angesammelt werden kann und innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Elternzeit genommen werden muss. Dieser Zeitraum variiert je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Es empfiehlt sich daher, mit dem Arbeitgeber rechtzeitig zu klären, wie der Urlaubsanspruch während der Elternzeit geregelt ist.

  • Wird der Mutterschutz in der Elternzeit abgezogen?

    Wird der Mutterschutz in der Elternzeit abgezogen? Nein, der Mutterschutz ist ein gesetzlicher Schutz für schwangere Frauen und Mütter und wird nicht von der Elternzeit abgezogen. Während der Elternzeit ruht der Mutterschutz, da die Mutter bereits durch die Elternzeit geschützt ist. Die Elternzeit und der Mutterschutz sind also zwei separate gesetzliche Regelungen, die unabhhängig voneinander gelten. Es ist wichtig, dass schwangere Frauen ihre Rechte kennen und sich bei Fragen an ihre zuständige Stelle wenden, um sicherzustellen, dass sie alle gesetzlichen Schutzbestimmungen in Anspruch nehmen können.

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  • Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
    Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer

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  • Arbeitsvertrag A4 SD AVERY ZWECKFORM 2879
    Arbeitsvertrag A4 SD AVERY ZWECKFORM 2879

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  • RNK Verlag Vordruck Arbeitsvertrag gewerblich/kaufmännisch
    RNK Verlag Vordruck Arbeitsvertrag gewerblich/kaufmännisch

    ------------------ Für den Markt: D ------------------------ DIN A4, Maße: 297 x 210 mm, SD (selbstdurchschreibend), 2 x 2 Blatt, Anstellungsvertrag für gewerbliche & kaufmännische Mitarbeiter sowie Aushilfen gepackt zu 10 Stück (542-10)Wichtige Daten:Ausführung: Arbeitsvertrag für gewerbliche/kaufmännische ArbeitnehmerFormat: A4Blattanzahl: 2 x 2 BlattFarbe: weiß / grünVE: 10 SätzeVerpackung Breite in mm: 210Verpackung Höhe in mm: 297Verpackung Tiefe in mm: 1Versandgewicht in Gramm: 265Vordruck "Arbeitsvertrag für gewerbliche & kaufmännische Arbeitnehmer"Der Arbeitsvertrag für alle Lohnempfänger&#8226, 2 Blatt &#8226, DIN A4&#8226, regelt das Arbeitsverhältnis für Lohnempfänger&#8226, VE= 10 Sätze&#8226, Abgabe nur in ganzen VE´sBesonderheiten: - befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich- Probezeitvereinbarung möglich- tarifliche oder außertarifliche Beschäftigung möglich- Monats-, Wochen- oder Stundenlohnangabe möglich- Ausschluss der Lohnfortzahlung bei erkranktem Kind&#8226, für den Markt: D

    Preis: 21.06 € | Versand*: 5.95 €
  • RNK Verlag Vordruck , Arbeitsvertrag Teilzeit-Beschäftigte,
    RNK Verlag Vordruck , Arbeitsvertrag Teilzeit-Beschäftigte,

    --------------------- Für den Markt: D --------------------- DIN A4, SD (selbstdurchschreibend), 2 x 2 Blatt + 1 Antrag Arbeitsvertrag für geringfügig und Teilzeit-Beschäftigte, gepackt zu 10 Stück (518) Arbeitsvertrag für MinijobWichtige Daten:Ausführung: Arbeitsvertrag für geringfügig und Teilzeit-BeschäftigteFormat: A4Blattanzahl: 10 SätzeFarbe: weiß / grünVerpackung Breite in mm: 210Verpackung Höhe in mm: 315Verpackung Tiefe in mm: 15Versandgewicht in Gramm: 310Vordruck "Arbeitsvertrag für geringfügig und Teilzeit-Beschäftigte", SDDer Artbeitsvertrag für Minijob und Teilzeit&#8226, 2 x 2 Blatt &#8226, DIN A4&#8226, selbstdurchschreibend &#8226, zusätzlich 1 Blatt "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht"&#8226, VE= 10 Stäze&#8226, Abgabe nur in ganzen VE´sHinweis:Egal, ob Minijob (bis 450 EUR) oder Teilzeitbeschäftigung (bis 850 EUR), mit diesem Arbeitsvertrag werden sämtliche Fragen zur geringfügigen und Teilzeitbeschäftigung geklärt. Besonderheiten: - befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich- Arbeitszeitangabe täglich, wöchentlich oder monatlich- Vergütungsangabe monatlich, täglich oder pro Stunde- Erklärung über das Bestehen weiterer Arbeitsverhältnisse- mit Merkblatt zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und deren Folgen&#8226, für den Markt: D

    Preis: 24.51 € | Versand*: 5.95 €
  • Hat man Urlaubsanspruch während Mutterschutz?

    Ja, während des Mutterschutzes hat man auch weiterhin Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann auch während dieser Zeit genommen werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerin dies mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und transparent kommuniziert, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Der Urlaub kann sowohl vor als auch nach dem Mutterschutz genommen werden, je nach individueller Vereinbarung. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, um den Urlaub optimal planen zu können.

  • Hat man während Mutterschutz Urlaubsanspruch?

    Während des Mutterschutzes hat man grundsätzlich weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der gesetzlich geregelt ist. Dieser Urlaubsanspruch kann jedoch je nach individueller Situation variieren, zum Beispiel wenn der Mutterschutz während des laufenden Urlaubs beginnt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen sich über ihre Rechte und Ansprüche während des Mutterschutzes informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber klären. In jedem Fall sollte der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht beeinträchtigt werden.

  • Wer zahlt private Krankenversicherung in Elternzeit?

    In der Regel müssen Arbeitnehmer während der Elternzeit ihre private Krankenversicherung selbst bezahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber während dieser Zeit keine Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers leistet. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die Kosten und Modalitäten der privaten Krankenversicherung in der Elternzeit zu informieren. Eventuell können auch staatliche Zuschüsse oder andere Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden. Es empfiehlt sich, sich hierzu bei der eigenen Krankenversicherung oder bei entsprechenden Beratungsstellen zu erkundigen.

  • Wann beginnt Elternzeit Mutterschutz?

    Die Elternzeit beginnt in der Regel nach Ablauf des Mutterschutzes. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während des Mutterschutzes steht der Mutter ein besonderer Kündigungsschutz zu. Erst nach Ablauf des Mutterschutzes kann die Elternzeit genommen werden, um die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit im individuellen Fall zu prüfen.

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