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Produkte zum Begriff Vereinbarungen:


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  • Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?

    Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

  • Hat man Urlaubsanspruch während Mutterschutz?

    Ja, während des Mutterschutzes hat man auch weiterhin Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann auch während dieser Zeit genommen werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerin dies mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und transparent kommuniziert, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Der Urlaub kann sowohl vor als auch nach dem Mutterschutz genommen werden, je nach individueller Vereinbarung. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, um den Urlaub optimal planen zu können.

  • Hat man während Mutterschutz Urlaubsanspruch?

    Während des Mutterschutzes hat man grundsätzlich weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der gesetzlich geregelt ist. Dieser Urlaubsanspruch kann jedoch je nach individueller Situation variieren, zum Beispiel wenn der Mutterschutz während des laufenden Urlaubs beginnt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen sich über ihre Rechte und Ansprüche während des Mutterschutzes informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber klären. In jedem Fall sollte der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht beeinträchtigt werden.

  • Wann beginnt Elternzeit Mutterschutz?

    Die Elternzeit beginnt in der Regel nach Ablauf des Mutterschutzes. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während des Mutterschutzes steht der Mutter ein besonderer Kündigungsschutz zu. Erst nach Ablauf des Mutterschutzes kann die Elternzeit genommen werden, um die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit im individuellen Fall zu prüfen.

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  • Vereinbarungen mit Mandanten (Hinne, Dirk~Klees, Hans~Müllerschön, Albrecht~Winkler, Klaus~Zastrow, Marc)
    Vereinbarungen mit Mandanten (Hinne, Dirk~Klees, Hans~Müllerschön, Albrecht~Winkler, Klaus~Zastrow, Marc)

    Vereinbarungen mit Mandanten , Das Handbuch Vereinbarungen mit Mandanten ist das "konkurrenzlose" (Kilian, AnwBl 2016, 327) Nachschlagewerk, wenn es um Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder klarer, wirksamer Haftungsbeschränkungen geht. Die Neuauflage berücksichtigt die Neuregelungen zum Erfolgshonorar die neuen Verpflichtungen zum Thema Geldwäsche Das Handbuch hält konkrete Muster und Vorschläge vor - denn bei Vergütungsverhandlungen regelt sich nichts von alleine im Sinne der Anwaltschaft. Es ist unentbehrlich bei der Gestaltung neuer Vereinbarungen zwischen Mandanten und Ihrer Kanzlei. Zudem unterstützt es effektiv bei der Aktualisierung über Jahre fortgeschriebener und nach neuester Rechtsprechung oft unwirksam gewordener Altvereinbarungen. Die Vorteile auf einen Blick Unterstützung bei Vereinbarungsgestaltung im Zivil-, Straf- und Sozialrecht Informationen über Formvorschriften und die Schranken durch AGB-Recht umfassende Erläuterung zur Gebührenklage Ausführliche und instruktive Anleitung für die Führung von Vergütungsverhandlungen Die Autoren: RA Dirk Hinne, FAVersR, FASozR u FAMedR; RA Dr. Hans Klees; Dr. Albrecht Müllerschön; RA Klaus Winkler und RA Dr. Marc Zastrow. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220908, Produktform: Kartoniert, Beilage: broschiert, Autoren: Hinne, Dirk~Klees, Hans~Müllerschön, Albrecht~Winkler, Klaus~Zastrow, Marc, Auflage: 22005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 305, Keyword: Mandat; Erfolgshonorar; RVG; Haftung; Stundensatz; Vergütung; Termin; Gegenstandswert; Anwaltsvertrag; Verfahren; Verbraucher; Abrechnung; Rechtsschutzversicherung; Gebühren; Honorar; Berufsrecht; BRAO; AGB; Anwalt, Fachschema: Kosten (rechtlich) - Prozesskostenhilfe~Mandant~Recht~Advokat~Jurist / Rechtsanwalt~Rechtsanwalt - Rechtsbeistand, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co, Verlag: Nomos, Länge: 224, Breite: 150, Höhe: 19, Gewicht: 506, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2624034, Vorgänger EAN: 9783848750078 9783848719655 9783832934477 9783832917807, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0020, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 341521

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    SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung , Machen Sie aktuell Ihre Ausbildung zum SoFa? Oder beginnen Sie gerade mit einer Weiterbildung? Bei einer Aus- oder Weiterbildung in der Sozialversicherung sind Sie mit unserem SGB KV bereits sehr gut ausgestattet. Viele der Themen im Fach- oder Berufsschulunterricht erfordern jedoch eine erweiterte Kenntnis der Sozialgesetzgebung und angrenzender Rechtsgebiete. Mit dem SGB EB KV erhalten Sie die ideale Ergänzung zu Ihrer vorhandenen Fachliteratur. Der Band enthält ausgewählte Materialien z.B. aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Ausbildungsrahmenplan für Sozialversicherungsfachangestellte. Diese Gesetzessammlung ist ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und unterstützt Sie ideal bei der Lösung komplexer Fachaufgaben. Aus dem Inhalt: Gesetze wie AktG, AO, AÜG, BBiG, BDSG, BGB, EStG, GG, GmbHG, HGB, JArbSchG, OWiG, StGB, ZPO Verordnungen wie die Ausbilder-Eignungsverordnung und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten Richtlinien wie die Lohnsteuer-Richtlinien Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte(-r) Geeignet für: Auszubildende Weiterbildende Als Ergänzung zu Ihrem SGB KV und dem SGB Taschenbuch , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?

    Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt.

  • Wie werden Vereinbarungen rechtskräftig und bindend?

    Vereinbarungen werden rechtskräftig und bindend, wenn alle Parteien zustimmen und die Vereinbarung schriftlich festgehalten wird. Die Vereinbarung muss außerdem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Im Falle von Streitigkeiten kann die Vereinbarung vor Gericht als Beweis vorgelegt werden.

  • Wann verfällt Urlaubsanspruch nach Elternzeit?

    Der Urlaubsanspruch verfällt nicht während der Elternzeit, sondern wird für die Dauer der Elternzeit "eingefroren". Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht genutzt werden kann, aber auch nicht verfällt. Nach Beendigung der Elternzeit hat der Arbeitnehmer jedoch das Recht, den angesammelten Urlaubsanspruch zu nutzen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub rechtzeitig nach der Elternzeit beantragt, da der Urlaubsanspruch in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Beendigung der Elternzeit genommen werden muss. In der Regel beträgt dieser Zeitraum neun Monate, kann aber auch tarifvertraglich oder durch den Arbeitsvertrag geregelt sein.

  • Wann verjährt Urlaubsanspruch nach Elternzeit?

    Wann verjährt Urlaubsanspruch nach Elternzeit?

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