Produkte zum Begriff Anspruch:
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Sterben mit Anspruch?
Sterben mit Anspruch? , Der Sammelband möchte eine Leerstelle in den Debatten um Sterbehilfe und assistierten Suizid bearbeiten, die von juristischen, medizinischen, theologischen und praktisch-ethischen Perspektiven dominiert werden. Eine liberale Institutionalisierung assistierter Suizide ist seit dem Urteil des BVerfG von 2020 in greifbarer Nähe. Die darin berührten existentiellen Fragen der Bestimmung und Gestaltung guten Lebens und Sterbens fordern eine demokratische Gesellschaft zur politischen Selbstverständigung heraus. Käme es nicht historisch und sozialtheoretisch informierten Stimmen zu, den historischen Umbruch kritisch auf Begriffe zu bringen, um für eine emanzipatorische Perspektive zu streiten? Ein Gesprächsversuch in sechs Beiträgen. Mit Beiträgen von Simon Duncker, PD Dr. Stefanie Graefe, Dr. Robin Iltzsche, Prof. Dr. Thomas Macho, Dr. Angelika Pillen und Dr. Nina Streeck. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 39.00 € | Versand*: 0 € -
Gutensohn, David: Generation Anspruch
Generation Anspruch , Ich bin 30 Jahre alt und Teil der Generation Anspruch, die Arbeit radikal hinterfragt. Wir können uns das leisten: Wenn die Babyboomer in den nächsten Jahren in Rente gehen, fehlen Deutschland mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte. Nach drei Jahren Pandemie, mitten in der Klimakrise, blicken wir anders in die Zukunft. Wir wollen nicht, dass die Arbeit bestimmt, wer wir sind. Wir wollen eine gesetzliche Viertagewoche, Sabbaticals, Elternzeiten und echte Feierabende. Und Arbeit, die Sinn ergibt. Ich habe miterlebt, wie meine Mutter sich als Pflegerin kaputtgearbeitet hat. Das kann nicht unser Ziel sein! Ja, wir sind die Generation Anspruch. Und unser Anspruch ist gerechtfertigt. Es ist nicht vermessen zu fordern, dass Arbeit Menschen glücklich macht. Arbeit, die krank macht, gehört abgeschafft. Und Bullshit-Jobs, die eine Maschine erledigen kann, soll kein Mensch machen. Das ist die Zukunft der Arbeit, und diese Zukunft ist sehr bald. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
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Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung? Lohnfortzahlung ist in der Regel für Arbeitnehmer vorgesehen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesetzlich festgelegten Gründen arbeitsunfähig sind. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren, um sicherzustellen, dass man im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
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Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Rentenstatus des Rentners und den Bedingungen seines Arbeitsvertrags. In der Regel haben Rentner keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie bereits Rente beziehen und nicht mehr aktiv im Arbeitsleben stehen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn der Rentner noch in einem Arbeitsverhältnis steht und die entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind. Es ist daher ratsam, sich mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle zu beraten, um Klarheit über die individuellen Ansprüche zu erhalten.
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Wie lange Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Wie lange hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer in der Regel sein volles Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen kann der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung abweichen. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall über die geltenden Regelungen zu informieren.
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Haben Praktikanten Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Haben Praktikanten Anspruch auf Lohnfortzahlung? Praktikanten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da sie in der Regel keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind. Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung. In solchen Fällen kann eine Lohnfortzahlung vorgesehen sein. Es ist daher wichtig, den individuellen Praktikumsvertrag und die geltenden Gesetze zu prüfen, um sicherzustellen, ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. In jedem Fall sollten Praktikanten ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Anspruch:
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SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung
SGB 2024 Ergänzungsband für die Krankenversicherung , Machen Sie aktuell Ihre Ausbildung zum SoFa? Oder beginnen Sie gerade mit einer Weiterbildung? Bei einer Aus- oder Weiterbildung in der Sozialversicherung sind Sie mit unserem SGB KV bereits sehr gut ausgestattet. Viele der Themen im Fach- oder Berufsschulunterricht erfordern jedoch eine erweiterte Kenntnis der Sozialgesetzgebung und angrenzender Rechtsgebiete. Mit dem SGB EB KV erhalten Sie die ideale Ergänzung zu Ihrer vorhandenen Fachliteratur. Der Band enthält ausgewählte Materialien z.B. aus dem Berufsbildungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Ausbildungsrahmenplan für Sozialversicherungsfachangestellte. Diese Gesetzessammlung ist ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und unterstützt Sie ideal bei der Lösung komplexer Fachaufgaben. Aus dem Inhalt: Gesetze wie AktG, AO, AÜG, BBiG, BDSG, BGB, EStG, GG, GmbHG, HGB, JArbSchG, OWiG, StGB, ZPO Verordnungen wie die Ausbilder-Eignungsverordnung und die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten Richtlinien wie die Lohnsteuer-Richtlinien Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte(-r) Geeignet für: Auszubildende Weiterbildende Als Ergänzung zu Ihrem SGB KV und dem SGB Taschenbuch , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Avery Zweckform Arbeitsvertrag - A4 - selbstdurchschreibend
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Wann Anspruch auf Elternzeit?
Wann Anspruch auf Elternzeit? Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Beide Elternteile können Elternzeit nehmen, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate alleine nehmen kann. Um Elternzeit zu beantragen, müssen die Eltern ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen im Voraus schriftlich informieren. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitsplatz bleibt jedoch erhalten.
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Wann entsteht neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wird. In der Regel muss die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Danach kann je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse bestehen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informiert, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen zu können.
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Hat ein Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Hat ein Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung? Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern sie mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind. Die Lohnfortzahlung beträgt in der Regel 6 Wochen und wird vom Arbeitgeber übernommen. Danach haben Minijobber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Es ist wichtig, dass der Minijobber im Krankheitsfall seinen Arbeitgeber umgehend informiert und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.
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Wann hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Man hat Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen kann. In der Regel wird der Lohn für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt, je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Die genauen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Es ist wichtig, dass man seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer rechtzeitig mitteilt, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen zu können. In manchen Fällen kann auch eine Krankmeldung rückwirkend ausgestellt werden, jedoch sollte man dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber klären.
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