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Produkt zum Begriff Urlaub:


  • Mini-Urlaub
    Mini-Urlaub

    Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung je Person, 4 x Sauerländer Frühstücksbuffet je Person, 4 x Abendessen mit Menüwahl oder in Buffetform je Person, 1 x Paraffin-Handpackung je Person, 1 x Entspannungsbad je Person, freie Benutzung von Hallenbad, Sauna, Dampfbad und Whirlpool Inklusivleistung

    Preis: 329.00 € | Versand*: 0 €
  • Heide-Urlaub
    Heide-Urlaub

    Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung im geräumigen Zimmer, 3 x vitales regionales Frühstücksbuffet, 3 x 3-Gang-Abend-Menül, Entspannen Sie im Wellnessbereich 'Kröpke-Spa' mit Hallenbad, Saunalandschaft & Fitnessraum, W-LAN Nutzung

    Preis: 225.00 € | Versand*: 0 €
  • Urlaub in Perl
    Urlaub in Perl

    Enthaltene Leistungen: 1 x Übernachtung , 1 x prickelndes Sektfrühstück, 1 x 3-Gänge-Menü

    Preis: 57.00 € | Versand*: 0 €
  • Aktiv-Wellness-Urlaub
    Aktiv-Wellness-Urlaub

    Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung in der gebuchten Zimmerkategorie je Person, 3 x reichhaltiges Frühstücksbuffet je Person, 3 x Nachmittagssnack von 14:00 - 16:00 Uhr je Person, 3 x GenussGeister 4 Gang Abendmenü je Person, 1 x Fußmassage ca. 25 Minuten je Person, 1 x Lunchpaket je Person, 1 x Nutzung des EntspannungsGeist-Spas Inklusivleistung, 1 x Leihweise flauschiger Bademantel und Badetücher Inklusivleistung, Wander- & Ausflugtipps in der Region Inklusivleistung, 1 x Kostenfreies Wlan im gesamten Hotel Inklusivleistung, 1 x kostenfreier Parkplatz Inklusivleistung

    Preis: 603.90 € | Versand*: 0 €
  • Wie viel Urlaub vor Mutterschutz?

    Wie viel Urlaub vor Mutterschutz? Vor Beginn des Mutterschutzes haben Schwangere in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf ihren regulären Jahresurlaub. Dieser kann also bis zum Beginn des Mutterschutzes genommen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Mutterschutz sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt. Schwangere sollten daher ihren Urlaub entsprechend planen, um genügend Erholungszeit vor der Geburt zu haben. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den Urlaubsanspruch und die Urlaubsplanung zu sprechen, um eventuelle Konflikte zu vermeiden. In jedem Fall sollten Schwangere ihre Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Mutterschutz genau kennen und gegebenenfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.

  • Wie zählt der Urlaub im Mutterschutz?

    Der Urlaub im Mutterschutz zählt genauso wie regulärer Urlaub, das heißt, er wird während des Mutterschutzes weiterhin auf das Urlaubskonto angerechnet. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht ruht, sondern weiterhin besteht. Arbeitnehmerinnen können also auch während des Mutterschutzes Urlaub nehmen, sofern sie dies möchten und es gesundheitlich möglich ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen sich über die Regelungen zum Urlaub im Mutterschutz informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, den Urlaub vor oder nach dem Mutterschutz zu nehmen, um eine längere Erholungszeit zu ermöglichen.

  • Was passiert mit Urlaub im Mutterschutz?

    Was passiert mit Urlaub im Mutterschutz? Während des Mutterschutzes haben Schwangere das Recht auf mindestens sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt frei. In dieser Zeit können sie ihren Urlaub nicht antreten. Der Urlaubsanspruch bleibt jedoch bestehen und kann nach dem Mutterschutz genommen werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmerin frühzeitig klären, wie der Urlaub genommen wird, um Konflikte zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, den Urlaub vor oder nach dem Mutterschutz zu nehmen, je nach individueller Vereinbarung.

  • Habe ich Anspruch auf Urlaub im Mutterschutz?

    Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass Schwangere einen Anspruch auf Urlaub im Mutterschutz haben. Dieser Urlaubsanspruch muss vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden, da während des Mutterschutzes kein Urlaub genommen werden kann. Der Urlaub kann jedoch nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden, sondern muss in Absprache mit der schwangeren Mitarbeiterin erfolgen. Es ist wichtig, dass der Urlaub rechtzeitig geplant wird, um sicherzustellen, dass die schwangere Mitarbeiterin ausreichend Erholungszeit vor dem Mutterschutz hat. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den Urlaubsanspruch im Mutterschutz zu sprechen.

Ähnliche Suchbegriffe für Urlaub:


  • Kurz mal Urlaub
    Kurz mal Urlaub

    Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtungen, 2 x umfangreiches nordisches Frühstücksbuffet, 2 x Drei-Gänge-Leuchtfeuer-Menü, 2 x freier Eintritt in die »Sole-Therme«

    Preis: 189.00 € | Versand*: 0 €
  • Summertime - endlich Urlaub!
    Summertime - endlich Urlaub!

    Brückentag nutzen oder einfach mal so ein verlängertes Wochenende im Südschwarzwald?Kein Problem - Das Ferienregion bietet für jeden Geschmack das richtige Freizeitangebot. Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung im Doppelzimmer, 4 x Pflugwirts gute Laune Frühstück je Person, 4 x 3-Gang-Halbpension und Schwarzwälder Vesperbrett (Die und Mi) je Person, 1 x Flasche Mineralwasser auf dem Zimmer Inklusivleistung, 1 x Wasserkocher für Tee Inklusivleistung, 1 x Kaffeemaschine Inklusivleistung

    Preis: 359.00 € | Versand*: 0 €
  • Oldtimer-Erlebnis-Urlaub
    Oldtimer-Erlebnis-Urlaub

    Sind Sie Oldtimer Liebhaber und möchten einen traumhaften Oldtimer-Kurzurlaub haben? Dann sind Sie bei uns im Waldgasthof Buchenhain richtig! Bei uns können Sie Ihre Leidenschaft für Oldtimer mit der herzlichen Gastlichkeit und dem kulinarischen Genuss in unserem hauseigenen Restaurant verbinden. Enthaltene Leistungen: 2 x Übernachtung, 2 x Frühstück vom Büffet, 1 x 3-Gang Menü am Abend Ihrer Wahl, 1 x Picknickkorb und Picknickdecke für Ihre Oldtimer-Tour, Oldtimer-Touren-Vorschläge mit Straßenkarte, kostenloser Parkplatz direkt am Hotel, Auf Anfrage und Vorbestellung Garagennutzung, WLAN im Hotel und Restaurant

    Preis: 165.00 € | Versand*: 0 €
  • Urlaub in Thüringen
    Urlaub in Thüringen

    Genießen Sie herrliche Tage in Thüringen bei einem eindrucksvollen Panorama der 'Drei-Gleichen Burgen'. Enthaltene Leistungen: 5 x Übernachtung inkl. Frühstück, 5 x Abendessen als Halbpension, 1 x Begrüßungsgetränk bei Anreise

    Preis: 480.00 € | Versand*: 0 €
  • Wie wird der Urlaub vor Mutterschutz berechnet?

    Wie wird der Urlaub vor Mutterschutz berechnet? Der Urlaub vor Mutterschutz wird basierend auf den regulären Urlaubstagen berechnet, die der Arbeitnehmer bis zum Beginn des Mutterschutzes angesammelt hat. Diese Urlaubstage können genutzt werden, um den Zeitraum vor dem Mutterschutz zu verlängern. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch rechtzeitig vor Beginn des Mutterschutzes mit dem Arbeitgeber klärt, um mögliche Unklarheiten zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, den Urlaub nach dem Mutterschutz anzuhängen, um die Elternzeit zu verlängern.

  • Wann verfällt der Urlaub nach der Elternzeit?

    Der Urlaub nach der Elternzeit verfällt nicht automatisch. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer:in einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der auch während der Elternzeit weiterläuft. Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub bis zum Ende des laufenden oder des nächsten Kalenderjahres genommen wird. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Resturlaub. Es ist daher wichtig, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen, wie der Resturlaub genommen werden kann, um eine mögliche Verfallfrist zu vermeiden.

  • Wer zahlt die Krankenversicherung im Mutterschutz?

    Im Mutterschutz zahlt die Krankenversicherung in der Regel der Arbeitgeber. Während des Mutterschutzes übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Dies beinhaltet unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse und die Entbindung. Auch eventuelle Komplikationen während der Schwangerschaft werden von der Krankenversicherung abgedeckt. Nach der Geburt des Kindes übernimmt dann in der Regel die Krankenkasse des Kindes die Kosten für die medizinische Versorgung.

  • Werden die 8 Wochen Mutterschutz zur Elternzeit?

    Nein, die 8 Wochen Mutterschutz sind ein gesetzlicher Schutz für die Gesundheit der Mutter vor und nach der Geburt. Die Elternzeit hingegen ist eine separate Regelung, die es Eltern ermöglicht, sich um ihr Kind zu kümmern und beruflich kürzer zu treten. Während der Elternzeit haben sowohl Mütter als auch Väter Anspruch auf eine Auszeit von der Arbeit, um sich um ihr Kind zu kümmern. Die Elternzeit kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden und muss rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt werden. Es ist wichtig, zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu unterscheiden, da es sich um unterschiedliche Regelungen handelt, die jeweils spezifische Zwecke und Bedingungen haben.

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