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Welche Betreuungszeiten kann ich während des Mutterschutzes und der Elternzeit haben?
Während des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf den vollen Lohn oder das volle Gehalt, wenn Sie weiterhin in Vollzeit arbeiten. Während der Elternzeit können Sie entweder in Teilzeit arbeiten und entsprechend weniger Stunden arbeiten oder Sie können ganz zu Hause bleiben und erhalten Elterngeld. Die genauen Betreuungszeiten hängen von Ihrem individuellen Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ab. **
Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?
Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen. **
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Aushang, Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - 430x540x0.6 mm Aluminium glattAushang, Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - 430x540x0.6 mm Aluminium glatt Aushänge Innerbetriebliche Hinweise Aushang Arbeitszeitgesetz, 540 x 430 mm Auf dem gelben Schild befindet sich das Vollzitat des Arbeitszeitgesetzes (Ausgabe: 11/2016) in schwarzer Schrift. Mit dem Aushang "Arbeitszeitgesetz (ArbZG)" weisen sie Mitarbeiter, Fremdfirmen-Personal und andere Personen die sich in Ihrem Betrieb aufhalten, auf die Gesetze zur Arbeitszeit hin. Der Aushang nach der aktuellen Ausgabe: 11/2016 informiert alle Betrachter über geltende Regeln und schafft Klarheit. Material: Aluminium glatt39,14 €*Versand: 4,95 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Fischer, Erika: ArbeitszeitgesetzArbeitszeitgesetz , Basiskommentar zum ArbZG , Warnleuchten > Zusatzbeleuchtung , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20240527, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentare##, Autoren: Fischer, Erika~Mittländer, Silvia~Steiner, Regina, Auflage: 24002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 210, Keyword: ArbZG; Arbeitszeit; Arbeitszeitgesetz, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Imprint-Titels: Basiskommentare, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 179, Breite: 117, Höhe: 27, Gewicht: 178, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft,36,00 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Aushandlungen von Paaren zur Elternzeit, Fachbücher von Almut PeukertDas Fachbuch "Aushandlungen von Paaren zur Elternzeit" von Almut Peukert bietet eine umfassende Untersuchung der Verhandlungen, die Paare im Kontext der Kindererziehung führen. Es analysiert, wie Elternzeit organisiert wird und welche Rolle das Elterngeld dabei spielt, insbesondere in Bezug auf die geschlechtergerechte Verteilung von Familienarbeit. Die Studie nutzt empirische Methoden, um die Dynamiken und Herausforderungen zu beleuchten, die Paare bei der Planung ihrer Elternzeit erleben. Mit 302 Seiten bietet das Buch tiefgehende Einblicke in die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Elternzeit und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter. Der kartonierte Einband und die Veröffentlichung im Jahr 2015 machen es zu einer wertvollen Ressource für Fachleute und Interessierte im Bereich Sozialwissenschaften. Dieses Sachbuch ist besonders relevant für alle, die sich mit den Themen Familienarbeit, Geschlechterrollen und der Organisation von Elternzeit auseinandersetzen.54,99 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Das arbeitsrechtliche System der Lohnfortzahlung, Fachbücher von Martin GutzeitBeim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit und andere können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben und andere führen regelmässig zum Wegfall des Anspruchs. Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig über das geschriebene Recht hinweggesetzt. Stichworte wie Betriebsrisiko- und Arbeitskampfrisikolehre belegen dies. Die Rückführung des Systems der Lohnfortzahlung in das geschriebene Recht ist ein zentrales Anliegen des Autors. Dabei muss das System in sich stimmig sein und die Probleme der Praxis bewältigen können.69,90 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Hat man Urlaubsanspruch während Mutterschutz?
Ja, während des Mutterschutzes hat man auch weiterhin Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann auch während dieser Zeit genommen werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerin dies mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und transparent kommuniziert, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Der Urlaub kann sowohl vor als auch nach dem Mutterschutz genommen werden, je nach individueller Vereinbarung. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, um den Urlaub optimal planen zu können. **
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Hat man während Mutterschutz Urlaubsanspruch?
Während des Mutterschutzes hat man grundsätzlich weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der gesetzlich geregelt ist. Dieser Urlaubsanspruch kann jedoch je nach individueller Situation variieren, zum Beispiel wenn der Mutterschutz während des laufenden Urlaubs beginnt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen sich über ihre Rechte und Ansprüche während des Mutterschutzes informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber klären. In jedem Fall sollte der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht beeinträchtigt werden. **
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Kann die Kita die Betreuungszeiten kürzen, wenn das Kind sozial auffällig ist?
Die Kita kann die Betreuungszeiten eines Kindes in der Regel nicht einfach kürzen, nur weil es sozial auffällig ist. Die Kita hat jedoch das Recht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohl und die Sicherheit aller Kinder in der Einrichtung zu gewährleisten. Dies kann bedeuten, dass das Kind zusätzliche Unterstützung oder spezielle Fördermaßnahmen erhält. **
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Wann beginnt Elternzeit Mutterschutz?
Die Elternzeit beginnt in der Regel nach Ablauf des Mutterschutzes. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während des Mutterschutzes steht der Mutter ein besonderer Kündigungsschutz zu. Erst nach Ablauf des Mutterschutzes kann die Elternzeit genommen werden, um die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit im individuellen Fall zu prüfen. **
Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?
Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt. **
Wann verfällt Urlaubsanspruch nach Elternzeit?
Der Urlaubsanspruch verfällt nicht während der Elternzeit, sondern wird für die Dauer der Elternzeit "eingefroren". Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht genutzt werden kann, aber auch nicht verfällt. Nach Beendigung der Elternzeit hat der Arbeitnehmer jedoch das Recht, den angesammelten Urlaubsanspruch zu nutzen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub rechtzeitig nach der Elternzeit beantragt, da der Urlaubsanspruch in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Beendigung der Elternzeit genommen werden muss. In der Regel beträgt dieser Zeitraum neun Monate, kann aber auch tarifvertraglich oder durch den Arbeitsvertrag geregelt sein. **
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Krankenversicherung und Alterssicherung, FachbücherSehr geehrter Leser, dieses Material soll einen Gesamteindruck von der Situation der Sozialversicherung der DDR im Prozess der Wende geben. Es kann aber nur ein Bruchstück dessen sein, was sich in dieser Zeit vollzogen hat. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die emotional und subjektiv geprägte Seite dieses Prozesses zumindest ansatzweise mit hervorzuheben. Gerade dieser Teil bestimmte insbesondere den Prozess der Veränderung. Dass die Entwicklung sich so erfolgreich vollzogen hat, ist auch den glücklichen Händen der beteiligten Personen unterschiedlicher Couleur zu danken, die zum richtigen Zeitpunkt in vielen Fällen emotional geprägt die richtige Entscheidung getroffen haben. Es wäre vermessen, zu behaupten, es war alles qualifiziert durchdacht und nur mit einem Restrisiko behaftet gewesen. Das Glück war uns auf allen Wegen hold. Es wurde auch bewusst auf die Nennung von Namen verzichtet, da sie dem qualifizierten Betrachter, ohne es ihm unterstellen zu wollen, hier und da ein Vorurteil suggeriert und nicht zuletzt deshalb, weil einige Veröffentlichungen der Vergangenheit zum Prozess der sozialen Wende auf dem Weg zur deutschen Einheit nicht mehr und nicht weniger waren, als der Versuch, lange schwelende Auseinandersetzungen im System der alten bundesdeutschen Sozialversicherung auch diesem Prozess anzulasten.54,99 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Aushang, Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - 430x540x0.6 mm Aluminium glattAushang, Arbeitszeitgesetz (ArbZG) - 430x540x0.6 mm Aluminium glatt Aushänge Innerbetriebliche Hinweise Aushang Arbeitszeitgesetz, 540 x 430 mm Auf dem gelben Schild befindet sich das Vollzitat des Arbeitszeitgesetzes (Ausgabe: 11/2016) in schwarzer Schrift. Mit dem Aushang "Arbeitszeitgesetz (ArbZG)" weisen sie Mitarbeiter, Fremdfirmen-Personal und andere Personen die sich in Ihrem Betrieb aufhalten, auf die Gesetze zur Arbeitszeit hin. Der Aushang nach der aktuellen Ausgabe: 11/2016 informiert alle Betrachter über geltende Regeln und schafft Klarheit. Material: Aluminium glatt39,14 €*Versand: 4,95 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Fischer, Erika: ArbeitszeitgesetzArbeitszeitgesetz , Basiskommentar zum ArbZG , Warnleuchten > Zusatzbeleuchtung , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20240527, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentare##, Autoren: Fischer, Erika~Mittländer, Silvia~Steiner, Regina, Auflage: 24002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 210, Keyword: ArbZG; Arbeitszeit; Arbeitszeitgesetz, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Imprint-Titels: Basiskommentare, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 179, Breite: 117, Höhe: 27, Gewicht: 178, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft,36,00 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Welche Betreuungszeiten kann ich während des Mutterschutzes und der Elternzeit haben?
Während des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf den vollen Lohn oder das volle Gehalt, wenn Sie weiterhin in Vollzeit arbeiten. Während der Elternzeit können Sie entweder in Teilzeit arbeiten und entsprechend weniger Stunden arbeiten oder Sie können ganz zu Hause bleiben und erhalten Elterngeld. Die genauen Betreuungszeiten hängen von Ihrem individuellen Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen ab. **
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Bis wann Urlaubsanspruch Mutterschutz?
Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes besteht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass die werdende Mutter auch während des Mutterschutzes weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Urlaub hat. Dieser kann entweder vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden oder auch nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz. Es ist wichtig, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt und die Arbeitnehmerin ihn auch nach dem Mutterschutz noch geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber abzustimmen. **
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Hat man Urlaubsanspruch während Mutterschutz?
Ja, während des Mutterschutzes hat man auch weiterhin Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann auch während dieser Zeit genommen werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerin dies mit ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und transparent kommuniziert, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Der Urlaub kann sowohl vor als auch nach dem Mutterschutz genommen werden, je nach individueller Vereinbarung. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren, um den Urlaub optimal planen zu können. **
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Hat man während Mutterschutz Urlaubsanspruch?
Während des Mutterschutzes hat man grundsätzlich weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der gesetzlich geregelt ist. Dieser Urlaubsanspruch kann jedoch je nach individueller Situation variieren, zum Beispiel wenn der Mutterschutz während des laufenden Urlaubs beginnt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen sich über ihre Rechte und Ansprüche während des Mutterschutzes informieren und gegebenenfalls mit ihrem Arbeitgeber klären. In jedem Fall sollte der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht beeinträchtigt werden. **
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Aushandlungen von Paaren zur Elternzeit, Fachbücher von Almut PeukertDas Fachbuch "Aushandlungen von Paaren zur Elternzeit" von Almut Peukert bietet eine umfassende Untersuchung der Verhandlungen, die Paare im Kontext der Kindererziehung führen. Es analysiert, wie Elternzeit organisiert wird und welche Rolle das Elterngeld dabei spielt, insbesondere in Bezug auf die geschlechtergerechte Verteilung von Familienarbeit. Die Studie nutzt empirische Methoden, um die Dynamiken und Herausforderungen zu beleuchten, die Paare bei der Planung ihrer Elternzeit erleben. Mit 302 Seiten bietet das Buch tiefgehende Einblicke in die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Elternzeit und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter. Der kartonierte Einband und die Veröffentlichung im Jahr 2015 machen es zu einer wertvollen Ressource für Fachleute und Interessierte im Bereich Sozialwissenschaften. Dieses Sachbuch ist besonders relevant für alle, die sich mit den Themen Familienarbeit, Geschlechterrollen und der Organisation von Elternzeit auseinandersetzen.54,99 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Das arbeitsrechtliche System der Lohnfortzahlung, Fachbücher von Martin GutzeitBeim Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischerweise längerfristiger Laufzeit, unterbleibt immer wieder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ob der Arbeitgeber dennoch die Vergütung schuldet, ist eine oftmals schwierige Frage. Die Antwort hängt zunächst von den Ursachen der Nichtleistung ab. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit und andere können einen Lohnanspruch bestehen lassen. Streik, unentschuldigtes Fernbleiben und andere führen regelmässig zum Wegfall des Anspruchs. Die Rechtsprechung hat sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme häufig über das geschriebene Recht hinweggesetzt. Stichworte wie Betriebsrisiko- und Arbeitskampfrisikolehre belegen dies. Die Rückführung des Systems der Lohnfortzahlung in das geschriebene Recht ist ein zentrales Anliegen des Autors. Dabei muss das System in sich stimmig sein und die Probleme der Praxis bewältigen können.69,90 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Kündigungsschutz bei Privatisierungen, Fachbücher von Stefan FruschkiDer Trend zu Privatisierungen hält unvermindert an. Der Fokus dieses Buches liegt auf der Frage, in welchen Bereichen es im Rahmen von Privatisierungen zu Kündigungen kommen kann und welchen Schutz die Betroffenen in diesen Fällen vor einer Kündigung geniessen. Ein Schwerpunkt des Buches ist die Anwendbarkeit des 613a BGB bei Privatisierungen und der hieraus resultierende Schutz. Da in der Folge von Privatisierungen häufig Grundsatzentscheidungen darüber getroffen werden, welcher Aufgabenbereich beim öffentlichen Arbeitgeber verbleibt oder gegebenenfalls sukzessive entfallen soll, wird sich weiterhin schwerpunktmässig mit der betriebsbedingten Kündigung im öffentlichen Dienst auseinandergesetzt. Ferner wird der Kündigungsschutz untersucht, der bei Privatisierungen besteht, die nach dem Umwandlungsgesetz erfolgen. Abschliessend wird auf den durch das öffentliche Tarifrecht vermittelten Kündigungsschutz eingegangen, indem der Möglichkeit der Kündigung tariflich Unkündbarer nachgegangen wird.77,40 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Arbeitszeitgesetz. ArbZG, Fachbücher von Ulrich Baeck, Thomas WinzerZum Werk Der handliche Praxiskommentar behandelt praxisorientiert und unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz und berücksichtigt auch die Bezüge zum europäischen Recht sowie zu spezialgesetzlichen arbeitszeitrechtlichen Normen, wie etwa dem Fahrpersonalgesetz. Vorteile auf einen Blick - Praxisorientierte, konzise Kommentierung - Verfasst von drei langjährigen anwaltlichen Praktikern - Besondere Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge Zur Neuauflage Die 5. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und vor allem Rechtsprechung: Eine kleinere gesetzliche Änderung zur Aushangpflicht aus 2024 war zu besorgen und mit ihren praktischen Konsequenzen nachzutragen. Eine ganze Reihe wichtiger Entscheidungen der Gerichte aller Instanzen war nachzutragen, insbesondere im Anschluss an die Entscheidungen von EuGH und BAG im Hinblick auf die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. Zielgruppe Für Anwaltschaft, Richterschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personal- und Betriebsräte, Personalabteilungen, Verbände.89,00 €*Versand: 0,00 €Sichere Weiterleitung zum Anbieter
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Kann die Kita die Betreuungszeiten kürzen, wenn das Kind sozial auffällig ist?
Die Kita kann die Betreuungszeiten eines Kindes in der Regel nicht einfach kürzen, nur weil es sozial auffällig ist. Die Kita hat jedoch das Recht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohl und die Sicherheit aller Kinder in der Einrichtung zu gewährleisten. Dies kann bedeuten, dass das Kind zusätzliche Unterstützung oder spezielle Fördermaßnahmen erhält. **
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Wann beginnt Elternzeit Mutterschutz?
Die Elternzeit beginnt in der Regel nach Ablauf des Mutterschutzes. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während des Mutterschutzes steht der Mutter ein besonderer Kündigungsschutz zu. Erst nach Ablauf des Mutterschutzes kann die Elternzeit genommen werden, um die Betreuung des Kindes zu übernehmen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit im individuellen Fall zu prüfen. **
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Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?
Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt. **
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Wann verfällt Urlaubsanspruch nach Elternzeit?
Der Urlaubsanspruch verfällt nicht während der Elternzeit, sondern wird für die Dauer der Elternzeit "eingefroren". Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht genutzt werden kann, aber auch nicht verfällt. Nach Beendigung der Elternzeit hat der Arbeitnehmer jedoch das Recht, den angesammelten Urlaubsanspruch zu nutzen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub rechtzeitig nach der Elternzeit beantragt, da der Urlaubsanspruch in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Beendigung der Elternzeit genommen werden muss. In der Regel beträgt dieser Zeitraum neun Monate, kann aber auch tarifvertraglich oder durch den Arbeitsvertrag geregelt sein. **
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